Wir stimmen die Leistung auf Ihre Bedürfnisse ab, in manchen Fällen sind sog. Vollgutachten unverzichtbar. Häufig ist eine etwas straffere Ausarbeitung als Kurzgutachten ausreichend.
• Gerichtliche Auseinandersetzungen
• Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Restnutzungsdauer gem. § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG
• Kaufpreisaufteilung in einen Boden-/ und Gebäudewertanteil (Afa)
• Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts zum Zwecke der Erbschaft
• Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts zum Zwecke der Grundsteuer
Sie benötigen lediglich eine Wertindikation bzw. eine Basisbewertung?
• Ankaufberatung
• Einschätzung als Entscheidungshilfe zur weiteren Vorgehensweise
Sachverständigenbüro Schopohl
Nadine Dauk
Gemäß ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige für
Immobilienbewertung ZIS Sprengnetter Zert (S)
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