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    Gerichtsfestes Vollgutachten oder Kurzgutachten?

    Wir stimmen die Leistung auf Ihre Bedürfnisse ab, in manchen Fällen sind sog. Vollgutachten unverzichtbar. Häufig ist eine etwas straffere Ausarbeitung als Kurzgutachten ausreichend. 

    • Gerichtliche Auseinandersetzungen 

    • Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Restnutzungsdauer gem. § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG

    • Kaufpreisaufteilung in einen Boden-/ und Gebäudewertanteil (Afa)

    • Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts zum Zwecke der Erbschaft

    • Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts zum Zwecke der Grundsteuer 

     

     

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  • Bauschäden

    Basisbewertung

    Sie benötigen lediglich eine Wertindikation bzw. eine Basisbewertung?

     

    • Ankaufberatung

    • Einschätzung als Entscheidungshilfe zur weiteren Vorgehensweise

     

    Sachverständigenbüro Schopohl 

    Nadine Dauk

    Gemäß ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige für

    Immobilienbewertung ZIS Sprengnetter Zert (S)

    Telefon: 02902/ 9 10 29 14

    Email: info@svb-schopohl.de

     

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