Immobilienbewertung

Gutachten über den Wert einer Immobilie müssen mit größter Sorgfalt erstellt werden, denn es geht um Ihr Geld.

Rufen Sie mich an, ich berate Sie gern. In vielen Fällen ist ein gerichtsfestes Komplettgutachten nicht erforderlich.

Wann benötige ich einen Sachverständigen?

  • Kaufberatung vor Ort
  • Verkauf einer Immobilie – Kurzgutachten als Grundlage im Verkaufsgespräch
  • Überprüfung der Kaufpreisaufteilung des Finanzamts
  • Scheidung – Vermeiden Sie Streitigkeiten bei der Trennung durch eine faire Zugewinnermittlung
  • Erbschaft oder Schenkung – Vermeiden Sie unnötiges Konfliktpotential in der Familie durch eine neutrale Immobilienbewertung
  • Vermögensfeststellung
  • Enteignungs- / Entschädigungsverfahren
  • Steuerliche Anlässe (z.B. Einlage/Entnahme Betriebsvermögen, Ermittlung der Grundsteuer, etc.)
  • Mieterhöhungsverfahren – z.B. Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete
  • Erbbauzinsanpassungen
  • Gegengutachten / Gutachtenüberprüfung
  • Miet-/ und Pachtwertgutachten

Ich erstelle für Sie Kurzgutachten oder gerichtsfeste Gutachten für:

  • Unbebaute Grundstücke
  • Wohn-/Gewerbeimmobilien
  • Eigentumswohnungen und Teileigentum
  • Rechte und Belastungen
  • Grundstücksgleiche Rechte

Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung und Marktkompetenz.

Haben Sie Fragen?

Tel: 02941/ 98 89 04 |  Email: info@svb-schopohl.de