Kaufpreisaufteilung des Finanzamts
Wir helfen Ihnen Ihr Abschreibungspotential zu heben – nach einem Vorab-Check entscheiden Sie, ob ein Gutachten beauftragt wird.
Bei der Anschaffung von Grundstücken spielt die Aufteilung des Kaufpreises (ink. Anschaffungsnebenkosten z.B. Makler, Notar, Grunderwerbsteuer) eine große Rolle. Denn je höher der Gebäudewertanteil ist, umso größer sind die steuerlich relevanten Abschreibungen. Im Umkehrschluss steigen also die steuerlichen Nachteile mit dem Bodentwertanteil.
In vielen Fällen sind die typisierten Kaufpreisaufteilungen des Finanzamts fehlerhaft – hier drohen dem Steuerpflichtigen finanzielle Nachteile.
Die Beweisführung gegenüber dem Finanzamt muss durch ein Sachverständigen-Gutachten erfolgen. Was ist aber, wenn mein Einsparpotential gegenüber der Steuerbehörde den Gutachterkosten entspricht – oder schlimmer noch niedriger ist?
Niemand hat Geld zu verschenken, daher bietet unser Büro den Vorab-Check der behördlichen Kaufpreisaufteilung an. Nach unserer Schätzung der voraussichtlich zu erwartenden Anteile wägen Sie ab, ob ein Gutachten wirtschaftlich sinnvoll ist. Bei einer Gutachtenbeauftragung werden die bereits entstandenen Kosten angerechnet.
Weitere Informationen finden Sie auch in unserem Fachbeitrag https://www.svb-schopohl.de/index.php/finanzamt-kaufpreisaufteilung-mittels-typisiertem-schaetzverfahren/ zu dem Thema.
Rufen Sie mich an, ich berate Sie gern! Diese Leistung bieten wir vorwiegend in Nordrhein-Westfalen und im südlichen Bereich Niedersachsens an.
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